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Sie hindert die Haustierhalter nicht ihre Hausgenossen unbiologisch zu töten oder schlachten, um sie zu verspeisen. Das verspeisen ist keine Sünde, aber der Schlachtprozeß und der unbiologische Transport in zusammengepferchten Haufen. Schlachten müßte nach einflößen einer genügend großen Alkoholmenge geschehen und zwar an der Stelle wo sie leben - ohne Lebendtransport. Sollen die Tiere sich doch vor dem Tode noch einmal so richtig wohl fühlen und für ihr Opfer zum Wohle der Menschheit belohnt werden. Der gute tierliebe Gevatter Tod läßt grüßen. |
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